
ServerTrace
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Inhalt
1. Präambel1.1. Die arejo GmbH (im Folgenden "ServerTrace") bietet über www.servertrace.de und weiteren URLs Systemüberwachungsdienstleistungen (Monitoring), insbesondere Serverüberwachungen, an. 1.2. Die Vertragspartner nehmen diese Dienstleistungen als System-Betreiber in Anspruch. Der Vertragspartner ist voll geschäftsfähig oder wird von einem voll geschäftsfähigen gesetzlichen Vertreter vertreten. 1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen ServerTrace und dem Vertragspartner. 2. Allgemeines2.1. Es gelten die jeweils unter www.servertrace.de veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ServerTrace behält sich vor, diese jederzeit zu ändern. 2.2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner – unter Übermittlung eines Exemplars der geänderten Fassung der Bedingungen – schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail widerspricht. ServerTrace wird den Vertragspartner bei der Bekanntgabe auf diese Folge seines Verhaltens besonders hinweisen. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Vertragspartners, sich wegen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zu lösen. 2.3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie von den nachfolgenden Bedingungen abweichen. Die abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden insoweit nicht Vertragsbestandteil. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners können nur dann ganz oder zum Teil Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen ServerTrace und dem Vertragspartner werden, wenn die Parteien dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbaren. 3. Inhalt und Leistungen von ServerTrace3.1. ServerTrace bietet den Vertragspartnern bei Anmeldung nach Maßgabe der Ziff. 4. Überwachungsdienstleistungen im Wege der Fernabfrage an. Je nach beauftragtem Leistungspaket erfolgt eine Überwachung verschiedener Systemdienste oder Systemparameter in den jeweils festgelegten Zeitintervallen gemäß der aktuellen Preis- und Leistungsübersicht von ServerTrace. ServerTrace weist darauf hin, dass die für die Überwachung eingesetzte Infrastruktur bei technischen Problemen nicht durchgehend einsetzbar, verfügbar oder erreichbar sein kann und es dadurch zu Verzögerungen und Ausfällen der Fernabfrage kommen kann. Die Leistung von ServerTrace beinhaltet deshalb keine lückenlose oder ausfallfreie Überwachung der beauftragten Dienste oder Parameter. Eine lückenlose oder ausfallfreie Überwachung kann und wird von ServerTrace weder angeboten noch gewährleistet. ServerTrace ist gleichwohl bemüht, Ausfallzeiten oder technische Störungen des Überwachungsservice weitestgehend zu vermeiden. 3.2. ServerTrace weist ferner darauf hin, dass durch die Systemüberwachung und die Ausführung dazu notwendiger Scripte die Systemleistung und Systemverfügbarkeit beeinträchtigt werden kann. 3.3. ServerTrace wird den Vertragspartner bei Ausfall überwachter Dienste oder bei Abweichungen überwachter Parameter von zuvor von den Parteien festgelegten Grenzwerten informieren. 3.4. ServerTrace kann dem Vertragspartner über die vorstehend genannten Funktionen hinaus – gegebenenfalls kostenpflichtige – Zusatzleistungen anbieten. Dies wird ServerTrace in ausdrücklicher und für den Vertragspartner erkennbarer Form vornehmen. Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet, ihm von ServerTrace angebotene Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Weder die Ablehnung noch die Annahme solcher angebotenen, separaten Zusatzleistungen hat Auswirkung auf die Nutzung der Dienstleistung durch den Vertragspartner. Nimmt der Vertragspartner das Angebot von ServerTrace über die Erbringung von Zusatzleistungen an, so kommt hierüber ein eigenständiger Vertrag zustande. 4. Anmeldung, Kontoeröffnung4.1. Der Vertragspartner meldet sich zunächst unter www.servertrace.de an und eröffnet ein Benutzerkonto (nachstehend: "Konto"). Die vom Vertragspartner eingegebenen Daten erhebt, verarbeitet und verwendet ServerTrace im Rahmen der Datenschutzbestimmungen gemäß Ziff. 12. dieser AGB. ServerTrace behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. ServerTrace bestätigt die vom Vertragspartner eingegebenen Daten nach Anmeldung per E-Mail an den Vertragspartner. Mit dieser E-Mail wird ein Aktivierungslink übermittelt. Erst wenn dieser Link verwendet wird, ist die Anmeldung erfolgreich und der Dienstleistungsvertrag zwischen ServerTrace und Vertragspartner zu Stande gekommen. 4.2. Nach Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags kann der Vertragspartner sich über den sich auf der Startseite befindlichen "Log-in-Bereich" unter Eingabe seines Benutzernamens und seines Passworts einloggen. 4.3. Nach der Anmeldung legt der Vertragspartner fest, welches Leistungsspektrum er wünscht und welche Systemdienste oder -parameter von ServerTrace überwacht werden sollen. Die Festlegung der zu überwachenden Dienste oder Parameter kann vom Vertragspartner ohne Einhaltung von Fristen geändert werden. 5. Pflichten des Vertragspartners5.1. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass das oder die zu überwachenden Systeme während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses für ServerTrace zugänglich und abrufbar sind. Bei Nichterreichbarkeit der zu überwachenden Systeme des Vertragspartners kann ServerTrace keinerlei Überwachungsleistungen erbringen. In diesem Fall bestehen keinerlei Leistungsansprüche des Vertragspartners gegenüber ServerTrace. Dies gilt nicht für Dienste zur Feststellung der Nicht-Erreichbarkeit von Systemen. 5.2. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass das oder die zu überwachenden Systeme zur Überwachung geeignet sind. Insbesondere muss der Vertragspartner seine Systeme darauf prüfen und gegebenenfalls so anpassen, dass die zur Überwachung notwendigen Scripte auf den Systemen installiert und ausgeführt werden können und die Systemleistung zur fehlerfreien Durchführung der Überwachung ausreicht. Sollte der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird ServerTrace von seiner Leistungspflicht frei. 5.3. Der Vertragspartner veröffentlicht keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden, erotischen, pornografischen, rassistischen, illegalen, anzüglichen, extremistischen, fundamentalistischen und ähnliche Inhalte sowie Seiten mit den Inhalten Waffen, Drogen, Medikamentenmissbrauch, Glücksspiel/Wetten, Alkohol und Tabak mittels seiner Server. 5.4. Der Vertragspartner hat seine Kontaktdaten stets auf dem aktuellsten Stand zu halten, so dass ServerTrace ihn jederzeit per E-Mail, SMS, Telefon und Post erreichen kann. Bei Verstößen des Vertragspartners gegen diese Verpflichtung wird ServerTrace von seiner Leistungspflicht frei. 5.5. Des Weiteren hat der Vertragspartner zu jeder Zeit sicher zu stellen, dass ServerTrace über die korrekten und aktuellen, für die ordnungsgemäße Abrechnung – insbesondere steuerlich – relevanten Daten des Vertragspartners verfügt. Änderungen hinsichtlich seiner Verhältnisse – insbesondere hinsichtlich seiner Berechtigung zum Vorsteuerabzug – hat der Vertragspartner ServerTrace unverzüglich mitzuteilen. 6. Vergütung6.1. Die Höhe der Vergütung für die Leistung von ServerTrace bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preis- und Leistungsübersicht. 6.2. Die Abrechnung durch ServerTrace erfolgt jeweils am Monatsletzten für den laufenden Monat. 7. Computerviren7.1. Für die Systemüberwachung bestimmter Dienste und Parameter ist es notwendig, dass der Vertragspartner Scripte von ServerTrace auf seinen Systemen installiert. Im Zuge dessen ist nicht auszuschließen, dass es zur Übertragung von Computerviren auf Systeme des Vertragspartners kommt. 7.2. ServerTrace weist den Nutzer darauf hin, dass dieser für die Sicherheit und Sicherung seiner Systeme selbst Sorge zu tragen hat. 7.3. ServerTrace wird, ohne dass eine dahingehende vertragliche Verpflichtung besteht, angemessene und übliche Maßnahmen treffen, um eingesetzte Software und zu übermittelnde Daten frei von Computerviren zu halten. Ein umfassender Schutz gegen Viren kann von ServerTrace gleichwohl nicht gewährleistet werden. 7.4. Sollte ServerTrace oder der Vertragspartner trotz beiderseitiger üblicherweise ausreichender Schutzmaßnahmen von Computerviren betroffen sein und dies jeweils nicht zu vertreten haben, so trägt jeder Partner seinen Schaden selbst. Eine gegenseitige Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. 7.5. Übermittelt eine der Vertragsparteien unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten der jeweils anderen Partei Computerviren, so haftet diese der anderen Partei nach den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 8., es sei denn, auch die andere Partei hat keine angemessenen und/oder üblichen Schutzmaßnahmen getroffen. In diesem Falle trägt die Partei ihre Schäden selbst.
8. Gewährleistung und Haftung, Vertragsstrafe8.1. ServerTrace wird seinen Dienst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben. Eine Zusicherung irgendeiner Art in Bezug auf die fehler- und unterbrechungsfreie Funktionsfähigkeit überwachter Server kann nicht gegeben werden. Die Parteien sind sich bewusst, dass die Leistung von ServerTrace nicht dazu dient und auch nicht dazu geeignet ist, Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der überwachten Systeme zu nehmen oder Systemstörungen oder –ausfälle zu verhindern. 8.2. Insbesondere übernimmt ServerTrace keinerlei Gewährleistung für die Stabilität und sonstige Funktionsfähigkeit der Systeme der Vertragspartner. Wie unter Ziffer 3.2.hingewiesen, kann es durch die Überwachung ja nach Leistungsfähigkeit des Systems zu Systembeeinträchtigungen kommen, die sich auf die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Systeme bis hin zum Ausfall nachteilig auswirken kann. Die Verantwortung für die Überwachungsfähigkeit, die Stabilität und Funktionsfähigkeit der überwachten Systeme trägt vollständig der Vertragspartner. 8.3. Für Verstöße von ServerTrace oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gegen vertragliche Vereinbarungen und/oder Festlegungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet ServerTrace, mit Ausnahme der nachfolgenden Ziff. 8.4., nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Dies betrifft nicht die Haftung von ServerTrace für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.4. Für Verstöße von ServerTrace oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gegen vertragliche Vereinbarungen und/oder Festlegungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet ServerTrace bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um Verstöße gegen vertragswesentliche Pflichten handelt ("Kardinalpflichten") und auch dann nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. 8.5. Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 8.6. Ferner haftet ServerTrace nicht für evtl. entgangene Einnahmen oder Provisionen, die durch technische oder andere Mängel entstanden sind und die nicht dem Verantwortungsbereich von ServerTrace entstammen. 8.7. Der Vertragspartner stellt ServerTrace von Ansprüchen Dritter frei, die durch eine Pflichtverletzung des Vertragspartners, Verletzung von Rechten Dritter und/oder Gesetzes-/Vertragsverletzungen durch den Vertragspartner oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen begründet sind und gegen ServerTrace geltend gemacht werden. 8.8. Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus Ziff. 5.3. nicht ordnungsgemäß und wird deshalb eine rückwirkende Umstellung der dem Vertragspartner bereits erteilten Abrechnungen durch ServerTrace nötig, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 EUR je umzustellender Abrechnung fällig. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schäden, die ServerTrace infolge des Vertragsverstoßes erleidet, nicht angerechnet. 9. Laufzeit und Vertragsende, ordentliche Kündigung9.1. Der Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht der Vertragspartner oder ServerTrace jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. 9.2. Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird ServerTrace den Vertragspartner mindestens 1 Monat vor dem Beginn der verlängerten Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. ServerTrace wird den Vertragspartner auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss ServerTrace spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Vertragspartner von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisänderung als genehmigt. 10. Außerordentliche KündigungJeder Vertragspartner ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund in der Person des Vertragspartners ist insbesondere bei Verstößen gegen die Pflichten aus Ziffer 5.1 – 5.4. gegeben. 11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung von Forderungen11.1. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Vertragspartner nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. 11.2. Der Vertragspartner darf Rechte aus dem mit ServerTrace bestehenden Vertragsverhältnis nur nach vorheriger Zustimmung durch ServerTrace auf Dritte übertragen. 12. Datenschutzbestimmungen12.1. Mit seiner Anmeldung auf www.servertrace.de erklärt der Vertragspartner seine ausdrückliche Zustimmung, dass ServerTrace nach Maßgabe dieser Ziff. 12. die genannten Daten unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen sowie insbesondere wettbewerbsrechtlicher und sonstiger zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bestehender Vorschriften vom Vertragspartner erheben, in eigenen Datenverarbeitungsanlagen speichern und verwenden darf. 12.2. ServerTrace erhebt im Rahmen der Geschäftsbeziehung folgende Daten der Vertragspartner: - Firma nebst Logo 12.3. Die gemäß Ziff. 12.1. erhobenen Daten kann ServerTrace unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen für die folgenden Zwecke – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung – verwenden: - Referenznennung 12.4. Die gemäß Ziff. 12.1. erhobenen Daten werden von ServerTrace grundsätzlich ausschließlich gespeichert und verwendet. Eine Verwendung der Daten durch von ServerTrace beauftragte Unternehmen oder eine Weitergabe der Daten an andere Dritte erfolgt grundsätzlich nur, wenn der Vertragspartner dem ausdrücklich und durch separate Erklärung zustimmt. Ausgenommen davon ist lediglich der Fall einer Veräußerung nach Ziff. 13 und die damit verbundene Weitergabe der Daten an Dritte im Zuge der Veräußerung. Mit seiner Anmeldung auf www.servertrace.de erklärt der Vertragspartner seine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe der nach Ziff. 12.1. erhobenen Daten an Dritte für den Fall der Veräußerung von ServerTrace. 12.5. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass ServerTrace den Vertragspartner in der Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse benennen kann. 12.6. Dem Vertragspartner ist nicht gestattet, Daten, die im Zusammenhang mit seinem Vertragsverhältnis mit ServerTrace stehen, Dritten gegenüber preis zu geben. 13. VeräußerungDie Veräußerung von ServerTrace und Rechten an ServerTrace an Dritte bleibt vorbehalten. Dabei können Dritte unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat gegenüber dem Vertragspartner gänzlich oder zum Teil in die Rechte und Pflichten von ServerTrace eintreten. 14. Schriftform14.1. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sowie Änderungen und/oder Nebenabreden zwischen ServerTrace und dem Vertragspartner, inklusive des Verzichts auf die Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es ist individualvertraglich bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von der Schriftform abweichende Form zugelassen. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. 14.2. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderliche Benachrichtigungen oder Mitteilungen an die Vertragspartner haben schriftlich zu erfolgen, es sei denn, es ist individualvertraglich bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von der Schriftform abweichende Form zugelassen. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht15.1. Erfüllungsort ist Berlin. 15.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen dem Vertragspartner und ServerTrace geschlossenen Verträgen – einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – ist Berlin. 15.3. Anwendbares Recht ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. 16. SchlussbestimmungenSollten eine oder mehrere Bestimmungen der zwischen ServerTrace und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Verträge bzw. dieser Bedingungen im Übrigen. Anstelle der unzulässigen oder unwirksamen Bestimmung gilt vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame, die dem mit der unwirksamen Bestimmung von den Vertragspartnern beabsichtigten Erfolg wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. | ||||||||||